Info zur Strecke
Die Benutzung diese Übungsplatzes ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des MC-Kundl erlaubt, welche auf der Liste der eingeschriebenen Fahrer aufgeführt sind und die Pflichtarbeitsstunden (für alle ab 16 Jahren) abgeleistet haben.
Mitglieder ohne Arbeitsstunden dürfen die Strecke nur zu den festgelegten Zeiten befahren (Dienstag und Freitag).
Nichtmitglieder dürfen die Strecke nur nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung zu den festgelegten Zeiten an Werktagen befahren. E-mail : mckundl@kundl.at
Der Streckenerhaltungbeitrag beträgt pro Tag 15 € bzw 10 € (für Kinder und Jugendliche mit Maschinen bis 85 ccm).
Bei nicht erfolgter Voranmeldung wird Strafanzeige erstattet.
Die Anerkennung des Haftungsausschlusses sowie die Einhaltung der Verhaltensregeln und der Platzordnung ist Bedingung.
Alle Clubmitglieder sind aufgefordert, auf die Einhaltung der Platzordnung und der Verhaltensregeln zu achten, um damit eine weiter uneingeschränkte Nutzung des Übungsplatzes sicherzustellen.
Alle Mitglieder des Vorstandes und der aktuelle Übungsplatzverantwortliche haben Weisungsbefugnis und können bei Verstößen gegen die Platzordnung oder den Verhaltensregeln entsprechende Sanktionen (insbesondere einen Platzverweis) aussprechen.
Verhaltensregeln!
Vereinsmitglieder haben Vorbildfunktion und gehen mit gutem Beispiel voran. Die Nutzung des Übungsplatzes erfordert Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme, insbesonders gegenüber Kindern und Anfängern.
Geparkt werden darf nur auf dem Vorplatz bei der Streckenzufahrt. Die Zufahrt auf dem Feldweg muss für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigehalten werden. Parkverbot vor dem Einfahrtstor.
Aus Sicherheitsgründen darf nur gefahren werden, wenn mindestens eine weitere erwachsene Person anwesend ist. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Strecke nur unter Aufsicht eines Erwachsenen befahren.
Es darf nur mit entsprechender Schutzbekleidung und Helm gefahren werden.
Es darf nur auf der vorgegebenen Strecke gefahren werden. Die Feldwege und die Wiese neben der Strecke dürfen nicht befahren werden.
Übungsfahrten dürfen nicht in Rennen umfunktioniert werden. Jeder Fahrer hat seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er einem gestürzten Fahrer ausweichen kann; dies betrifft speziell unübersichtliche Kurven und Sprunghügel. Beim Überholen ist ausreichend Abstand zu lassen.
Bei Antritt der Fahrt hat sich jeder Fahrer vom ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zu überzeugen und – wenn notwendig – Gefahrenquellen zu beseitigen. Das Einfahren in die Stecke hat nur im Start-Bereich zu erfolgen. Auf dem Weg vom Standplatz zur Strecke und zurück darf nur im Schritttempo gefahren werden (gilt auch für Kinder).
Helfer und Zuschauer dürfen sich während des Trainigsbetriebes nicht auf der Strecke aufhalten.
Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Bereich der Strecke aufhalten.
Vor Beginn aller Wartungsarbeiten am Motorrad (z.B. Kette schmieren, Ölwechsel, …) ist eine Plane mit ausreichender Größe unter dem Motorrad auszulegen.
Waschen von Motorrädern oder Teilen ist auf dem Gelände grundsätzlich verboten.
Vor dem Verlassen des Platzes ist der Standplatz zu säubern, der angefallene Müll ist mitzunehmen.
Maximales Schalldruckpegel:
Bei Standmessung max. 113 dB(A); bei Vorbeifahrt max. 94dB(A).
Auf die Lärmsituation ist besonders hinzuweisen.
Bei Nichteinhaltung ist der Fahrer aus dem Training zu nehmen. Es finden laufend Lärmmessungen statt.